Psychologische Psychotherapie - Kognitive Verhaltenstherapie

 

Die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) ist eine bewährte Form der Psychotherapie, die darauf abzielt, negative Denkmuster und dysfunktionale Verhaltensweisen zu erkennen und zu verändern. Dabei entwickeln wir Strategien, um belastende Gedanken zu hinterfragen und durch positive, realistische Überzeugungen zu ersetzen. In meiner Praxis behandle ich das gesamte Spektrum psychischer Störungen bei Erwachsenen ab 18 Jahren.

 

 

Psychologische Diagnostik

 

Die Grundlagen der psychologischen Diagnostik umfassen die systematische Erfassung und Bewertung von psychischen Eigenschaften, Verhaltensweisen und Symptomen einer Person. Dabei werden verschiedene Methoden wie Gespräche, Tests und Beobachtungen eingesetzt, um ein möglichst genaues Bild der aktuellen psychischen Verfassung zu erhalten. Eine Psychotherapie dient der Behandlung einer psychischen Störung, die den offiziellen Diagnosekriterien nach ICD-10/11 oder DSM-5 entspricht.

 

 

Coaching & Beratung

 

Coaching ist eine professionelle Begleitung in herausfordernden Lebenssituationen, die darauf abzielt, individuelle Lösungswege zu entwickeln, Klarheit zu gewinnen und persönliche Ressourcen zu aktivieren. In meiner Arbeit als Therapeutin nutze ich bewährte Methoden wie zielorientierte Gesprächsführung, Perspektivwechsel und Ressourcenarbeit, um Menschen dabei zu helfen, neue Handlungsoptionen zu erkennen und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken. Im Mittelpunkt stehen stets der individuelle Entwicklungsprozess und das persönliche Wachstum. Coaching und Beratung sind keine Leistungen der Krankenkassen, da sie nicht der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Erkrankung dienen. Die Kosten hierfür sind daher privat zu tragen.

Leistungen
 

Ablauf & Kosten

1. Kontaktaufnahme

 

Zu Beginn nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) zu vereinbaren. > Kontaktaufnahme 

 

 

2. Erstgespräch

 

Im Erstgespräch haben Sie die Gelegenheit, Ihr Anliegen in einem geschützten Rahmen zu schildern. Wir lernen uns gegenseitig kennen und ich verschaffe mir einen ersten Eindruck von Ihrer individuellen Situation. Ziel ist es, Ihre aktuelle Thematik zu verstehen und erste Behandlungsempfehlungen abzuleiten. Am Ende besprechen wir das mögliche weitere Vorgehen.

 

 

3. Probatorische Sitzungen

 

Entscheiden Sie sich für eine Psychotherapie, folgen in der Regel bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen. In dieser Phase erfolgt eine vertiefte diagnostische Exploration sowie eine biografische Anamnese. Gemeinsam erarbeiten wir, wie Ihre aktuellen Schwierigkeiten entstanden sind und wodurch sie aufrechterhalten werden. Daraus leiten wir konkrete Therapieziele, die zur Entwicklung des Behandlungsplanes dienen, ab.

 

 

4. Antragstellung

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfe:

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Da die Leistungen individuell vertraglich geregelt sind, können sowohl der Umfang der Kostenübernahme als auch die Anzahl der genehmigten Sitzungen variieren. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet werden und welche Formalitäten bei der Antragstellung zu beachten sind. Eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Versicherung ist zu empfehlen, um die Kostenübernahme zu sichern.

 

Auch die Beihilfe erstattet grundsätzlich die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Voraussetzung hierfür ist, dass innerhalb der ersten Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wird. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

 

Bitte beachten Sie: Der Therapievertrag wird direkt zwischen Ihnen und mir geschlossen. Unabhängig von der Kostenübernahme durch Dritte sind Sie selbst Vertragspartner:in und damit für die fristgerechte Bezahlung der Sitzungen verantwortlich. Etwaige Differenzen zwischen dem Erstattungsbetrag Ihrer Versicherung oder Beihilfe und dem tatsächlichen Honorar sind von Ihnen zu tragen.

 

 

Bei Selbstzahler:innen entfällt die Antragstellung und die Behandlung kann unmittelbar im Anschluss an die probatorischen Sitzungen beginnen.

 

 

5. Psychotherapie

 

Die eigentliche Psychotherapie beginnt nach der Bewilligung durch die Krankenkasse oder nach geschlossenem Therapievertrag mit Selbstzahler:innen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt. Frequenz und Dauer der Behandlung orientieren sich dabei stets an Ihrem individuellen Bedarf. Bei Bedarf können einzelne Sitzungen auch gemeinsam mit wichtigen Bezugspersonen durchgeführt werden.

 

Gegen Ende der Therapie werden die Sitzungsabstände verlängert. Diese Phase dient der Stabilisierung und der nachhaltigen Integration der erarbeiteten Strategien in Ihren Alltag.

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